Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KYBURZ GmbH

1. Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind neben dem Kaufvertrag alleine verbindlich. Anderslautende Bestimmungen des Käufers haben ohne schriftliche Zustimmung von KYBURZ GmbH („Kyburz“) keine Gültigkeit.

Der Kaufvertrag zwischen Kyburz und Käufer bedarf der Schriftform. Im Fall von Widersprüchen zwischen Kaufvertrag und AGB geht der Kaufvertrag vor.

2. Merkmale des Verkaufsproduktes

Messwerte und Daten, die in Prospekten und Listen aufgeführt werden, sind als Annäherungswerte zu verstehen.

Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Vertrag beschriebenen Verkaufsprodukt („Produkt“) bezüglich Form, Farbton oder Lieferumfang bleiben vorbehalten. Kyburz ist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk. Verpackung und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum bei Firmenkunden; bei Endkäufern gilt Barzahlung bei Erhalt des Produkts als vereinbart.

Basis des Kaufpreises ist der bei Vertragsabschluss zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Preis. Treten bei den Produktionskosten Änderungen ein und liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, ist Kyburz berechtigt, den Preis im gleichen Verhältnis zu ändern, wie ihre Produktionskosten seit dem Vertragsabschluss angestiegen oder gesunken sind.

Die Schutzfrist von 4 Monaten fällt weg bei allen Preisänder­ungen, die im Zusammenhang mit Änderungen bei der Mehr­wertsteuer oder anderen Gebühren und Abgaben stehen.

Kyburz ist berechtigt, bei Sonderausführungen bis zu 10% mehr zu berechnen als im Kostenvoranschlag vorgesehen.

4. Lieferfrist und Prüfung

Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages oder dessen schriftlicher Bestätigung durch Kyburz. Ihre Dauer wird von Kyburz schriftlich festgehalten.

Die Lieferfrist wird insbesondere dann angemessen verlängert,

  • wenn der Käufer die für die Herstellung des Produktes benötigten Angaben nicht rechtzeitig liefert oder er diese nachträglich ändert,
  • wenn der Käufer die Zahlungsfristen nicht einhält, Akkreditive zu spät eröffnet werden, oder Importlizenzen nicht rechtzeitig bei Kyburz eintreffen,
  • wenn Hindernisse auftreten, die Kyburz trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob das Hindernis bei Kyburz, beim Käufer oder bei einem Dritten eintritt. Solche Hindernisse sind z.B. höhere Gewalt, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Defekte an wichtigen Werkstücken sowie behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen.

Der Käufer hat das Produkt innert acht Tagen nach Erhalt zu prüfen und Kyburz allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten offensichtliche Mängel des Produktes als genehmigt.

5. Eigentumsvorbehalt und Eigentum an Konstruktionszeichnungen

Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten behält sich Kyburz das Eigentum an den Produkten vor.

Konstruktionszeichnungen und andere von Kyburz erstellte Unterlagen verbleiben in deren Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, ist untersagt und die Weiterleitung an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Kyburz gestattet.

6. Eintauschprodukt

Im Falle des Eintausches von einem gebrauchten Produkt gegen ein neues (oder anderes gebrauchtes) Produkt erklärt der Käufer, dass keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Dritten an diesem Produkt bestehen.

7. Gewährleistung und Haftung für Sachmängel

Kyburz gewährt eine Sachgewährleistung von zwei Jahren für neue Produkte und von einem Jahr für Occasionsprodukte. Der Käufer hat im Rahmen der Gewährleistung ausschließlich die nachfolgend aufgezählten Rechte.

Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Käufer gegenüber Kyburz Anspruch auf Beseitigung von Mängeln (Nachbesserung) gemäß den nachfolgenden Klauseln:

  • Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Produkt, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind.
  • Bei der Nachbesserung ausgebaute Teile gehören Kyburz.
  • Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung an Kyburz zu melden oder von ihr feststellen zu lassen, andernfalls verwirkt er das Gewährleistungsrecht, sofern der Käufer Unternehmer ist. Er hat Kyburz das Produkt auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Kyburz ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen.
  • Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Produkt unsachgemäß behandelt, gewartet, gepflegt, über-beansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut, oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist.
  • Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Käufer als Unternehmer bei einem aufgetretenen Mangel nicht umgehend die geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Kyburz die Gelegenheit einräumt, den Mangel zu beheben.
  • Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn dieser nicht auf einem Mangel des Produkts beruht.

Kyburz hat die Wahl, anstelle der Nachbesserung innert angemessener Frist ein anderes vertragskonformes Produkt zu liefern.

Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist der Käufer berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall.

Eine Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Für neu eingesetzte Teile und ein neu geliefertes Produkt beginnt die Gewährleistungsfrist ab Übergabe neu zu laufen.

Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art werden für unmittelbare und mittelbare Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Kyburz oder dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kyburz oder dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt auch nicht für Verletzung fahrlässiger Kardinalspflichten, insbesondere der Konstruktion verkehrssicherer Fahrzeuge und der Einhaltung staatlicher Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge.

Bei Veräusserung des Produktes geht der Anspruch auf Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist soweit abtretbar auf den Erwerber über.

8. Gewährleistung und Haftung bei Fahrzeug-Bausätzen

Im Fall von Bausätzen beschränkt sich die Gewährleistung gemäß Ziffer 7 auf die einzelnen Komponenten des Bausatzes.

Die Montage des Fahrzeugs aus den Komponenten des Bausatzes liegt in der Verantwortung des Käufers. Da wir keine Kontrolle über die Qualität der Montage haben, schließen wir jede Gewährleistung für das Fahrzeug aus, soweit nicht ein Mangel an Komponenten des Bausatzes nachgewiesen wird. Kyburz schließt die vertragliche und außervertragliche Haftung für den Bausatz hinsichtlich der unmittelbaren und mittelbaren Schäden bei der Montage und Nutzung des Fahrzeugs ausdrücklich aus. Insoweit gilt Ziffer 7 Absatz 6 Satz 2 und 3 entsprechend.

9. Verzug

1. Verzug von Kyburz

Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug erst nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie nach unbenütztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 30 Tagen geltend gemacht werden.

Ausgeschlossen ist die Haftung für Verzugsschäden, die nicht durch Kyburz verschuldet wurden, insbesondere infolge von Verzögerungen durch Zulieferer und Importeure, Streiks, Epidemien, Unruhen und höherer Gewalt.

2. Verzug des Käufers

Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Produkts in Verzug, hat Kyburz schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann Kyburz:

  1. Auf der Erfüllung beharren oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder
  2. auf die nachträgliche Leistung verzichten und 15% des Preises des gekauften Produkts als Schadenersatz fordern, wobei dem Käufer ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale; Kyburz ist die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten., oder
  3. vom Vertrag zurücktreten.

Die gleichen Rechte stehen Kyburz zu, wenn der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geraten ist und Kyburz ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt hat.

Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins beträgt 5 % über dem Basiszinssatz.

Tritt Kyburz vom Vertrag zurück, so wird der vom Käufer geschuldete Schadenersatz bei Fahrzeugverkäufen wie folgt berechnet: 15% des Preises für die Entwertung des Fahrzeuges infolge Inverkehrsetzung, zuzüglich 1% des Preises für jeden vollendeten Monat seit der Lieferung des Fahrzeuges, zuzüglich EUR 0.30 für jeden gefahrenen Kilometer. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

10. Gefahrtragung

Kyburz trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des gekauften Produkts bis zu dessen Übergabe ab Werk. Beim Versand trägt der Käufer das Transportrisiko, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Der Käufer trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung eines Eintauschprodukts bis zu dessen Übergabe an Kyburz.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Käufer über Formulare, Onlinebestellungen oder auf andere Art zugänglich macht, speichert Kyburz in ihrer internen Kundendatenbank. Kyburz behandelt die Daten vertraulich und verwendet sie zur Verarbeitung zur Vertragserfüllung oder um dem Käufer Informationen zukommen zu lassen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zum Zweck der Vertragserfüllung.

Mit Kyburz Fleet Management Systemen erfasste Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und anonymisiert für statistische Auswertungen verwendet.

Der Käufer hat das Recht jederzeit seine Datenschutzrechte geltend zu machen und Auskunft über seine gespeicherten Personendaten zu erhalten, sie zu berichtigen, zu ergänzen, der Bearbeitung zu widersprechen oder die Löschung seiner Personendaten zu verlangen. Kyburz behält sich vor, in diesem Zusammenhang elektronisch (insbesondere per E-Mail) mit dem Käufer zu korrespondieren.

Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen der Kyburz GmbH, wie sie auf ihrer Website veröffentlicht sind (kyburz-gmbh.de).

12. Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie jeder zugehörige Vertrag bezüglich Kauf und Lieferung mit der Kyburz GmbH unterstehen deutschem Recht.

Version vom 01.03.2022